Solidarität für Sprachmittler im Fachgebiet Recht

Übersetzer und Dolmetscher sind Freiberufler ohne Kammer, anders als z.B. Handwerker, Ärzte oder Rechtsanwälte. Da keine Kammer für den Beruf existiert, bei der man u.a. eine Qualifizierung nachweisen müsste, kann jedermann sich als Dolmetscher oder Übersetzer bezeichnen. Dies sorgt für einen sehr großen freien Markt, in welchem besonders wenig oder gar nicht speziell qualifizierte Sprachmittler für Dumpingpreise arbeiten. In einer Wirtschaft, bei der mehr auf den Preis als auf die Qualität geschaut wird, ist der Kampf von Preis-Leistung in der Branche stetig und erbittert.

Die gesetzliche Mindestanforderung zur Ausübung des Berufs ist also gleich Null, außer man arbeitet für Ämter und Behörden. Für offizielle Stellen muss der Sprachmittler seine Qualifizierung mit einer Beeidigung bzw. Ermächtigung in Form einer Prüfung nachweisen. Ähnlich wie bei den Rechtsanwälten (RVG) sind in Deutschland die zu zahlenden Gebühren für Sprachmittler für Ämter und Behörden im JVEG geregelt. Hier steht eine Neuerung an, bei der u.a. der Stundensatz angehoben wird. Mit den Sprachmittlern, die häufiger für die Behörden arbeiten, dürfen auch Rahmenverträge abgeschlossen werden — mit niedrigem Stundensatz. Widerrechtlich werden den Sprachmittlern allerdings solche Verträge bereits aufgenötigt, bevor sie „häufiger“ für die Behörde gearbeitet haben. Das Versprechen von ausgelasteten Arbeitszeiten, für die man auch etwas rabattierten Stundensatz gewähren kann, ist also nicht gegeben.

Bereits der neu angehobene Standardstundensatz des JVEG liegt noch unter dem Stundensatz am freien Markt, der Rahmenvertrag benachteiligt den Sprachmittler also deutlich. Die erste Entwurf zur Neuerung des JVEG sah vor, dass Rahmenverträge für Sprachmittler nicht mehr zulässig sein sollten. Im dem Bundestag aktuell vorliegenden Entwurf ist die Regelung für Rahmenverträge jedoch unverändert weiterhin auf Sprachmittler anwendbar.

Um die Regierung erneut auf die Unzumutbarkeit der Rahmenverträge aufmerksam zu machen, hat der Berufsverband ADÜ Nord eine Briefaktion gestartet. Obwohl ich selbst nicht im Fachgebiet Recht übersetze, habe ich an der Aktion teilgenommen, um Solidarität für meine Kollegen zu zeigen. Wir alle — egal in welchem Land oder Beruf wir arbeiten — wünschen uns eine Vergütung unserer Leistung, die unseren Qualifikationen und der Qualität unserer Arbeit entspricht.

Neue Adresse

Schon seit Tagen wohne ich zwischen gepackten und gestapelten Kisten, denn wir ziehen um — und mit uns natürlich auch mein Arbeitszimmer, also auch mein Geschäft. Zwar nur in einen anderen Stadtteil (von Marienthal nach Pölbitz), aber ich kann euch sagen, der Aufwand ist derselbe.

Dazu kommen noch die erschwerten Bedingungen: Ich bin nämlich auf Krücken unterwegs, am Montag erst nach geplanter Knie-OP aus dem Krankenhaus entlassen. Ein spannender Start ins neue Jahr, oder? ^.^ Ich hoffe sehr, bis zur Buchmesse Ende März wieder voll fit zu sein, die würde ich nämlich nur sehr ungern ausfallen lassen.

Aber nun zum Wesentlichen — ab Februar gilt folgende Adresse:

Franz-Mehring-Str. 70 — 08058 Zwickau